Die Naumburger Straßenbahn verfügt über einen eigenen Tarif. MDV-Tickets, das Deutschlandticket und die Ländertickets von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen werden anerkannt.
Einzelfahrt: 2,40 €
(ermäßigt*: 1,30 €)
5 Fahrten: 9,00 €
(ermäßigt*: 5,50 €)
Tageskarte: 4,50 €
(ermäßigt*: 3,40 €)
Monatskarte: 35,00 €
(ermäßigt*: 27,00 €)
Halbjahreskarte: 170,00 €
Kinder bis zur Einschulung sowie Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke frei. Einzelfahrten und ein Abschnitt der 5-Fahrtenkarte gelten für eine Person nur einmalig pro Fahrt und Richtung. Für Hin- und Rückfahrten am selben Tag empfehlen wir die Tageskarte. Zeitkarten und Tageskarten sind übertragbar.
*) ermäßigt: Kinder und Jugendliche von der Einschulung bis zum 15. Lebensjahr (bis zum 16. Geburtstag).
Alle Fahrscheine der Naumburger Straßenbahn sind in der Straßenbahn beim Fahrpersonal oder bei Schaffnern erhältlich. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.
Fahrkarten werden auch bei der Tourist-Information am Markt, im „Schlösschen“ verkauft. Dort ist Kartenzahlung möglich.
Anerkennung MDV-Tarif
In der Straßenbahn werden sämtliche Tarife des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds (MDV) anerkannt, die in den Naumburger Taritzonen gelten (Nummern 255, 556 und „Naumburger Korridor“). Die MDV-Fahrscheine werden jedoch in der Straßenbahn nicht verkauft.
Anerkennung Deutschland-Ticket
Das Deutschlandticket wird in der Straßenbahn anerkannt, ist aber nicht über die Naumburger Straßenbahn erhältlich.
Anerkennung Ländertickets Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüríngen
Diese Ländertickets gelten auch bei der Naumburger Straßenbahn, ein Erwerb ist dort nicht möglich.
(Stand: 11.12.2024, gültig seit 01.01.2025)
Die Naumburger Straßenbahn GmbH orientiert sich an den allgemeinen Beförderungsbedingungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes §§ 1 bis 16 in der jeweils gültigen Fassung. Der Geltungsbereich ist dabei der Stadtverkehr mit Straßenbahnen in der Stadt Naumburg (Saale), der Sitz der Naumburger Straßenbahn GmbH ist Heinrich-von-Stephan-Platz 5 in 06618 Naumburg (Saale).
Tarifbestimmungen der Naumburger Straßenbahn GmbH, gültig seit dem 01.01.2025
Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag mit der Naumburger Straßenbahn GmbH im Namen und auf deren Rechnung ab. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Tarif der Naumburger Straßenbahn GmbH zur Beförderung von Personen und für die Mitnahme von Sachen und Tieren.
2. Fahrkarten und Fahrpreise
Entsprechend dem Tarif werden ausgegeben:
– Einzel- und Mehrfahrkarten jeweils für Erwachsene und Kinder*
– Tageskarten für Erwachsene und für Kinder*
– Monatskarten jeweils für Erwachsene und Kinder*
– Halbjahreskarten für Erwachsene
Fahrkarten können im Vorverkauf an unternehmenseigenen Service- bzw. Verkaufsstellen und beim Fahrpersonal in den Fahrzeugen erworben werden.
* ab der Einschulung, spätestens jedoch ab dem 8. Geburtstag bis 15 Jahren
2.1. Einzel- und 5-Fahrten-Karten
Einzelfahrkarten und Abschnitte von 5-Fahrten-Karten werden beim Eintritt in die Straßenbahn durch den Fahrer oder Schaffner entwertet. Sie sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar. Einzelfahrkarten gelten in der Straßenbahn vom Zeitpunkt der Entwertung an für die Fahrt in eine Fahrtrichtung.
2.2. Tageskarten
Tageskarten gelten für Einzelpersonen vom Zeitpunkt der Entwertung an bis 4.00 Uhr des Folgetages und sind auf jede Person übertragbar. Die Tageskarten werden beim Eintritt in die Straßenbahn durch den Fahrer oder Schaffner entwertet.
2.3. Monats- und Halbjahreskarten
Monatskarten sind gültig vom Tag der Entwertung an über einen Monat und sind auf jede Person übertragbar. Die Halbjahreskarte ist gültig vom Tag der Entwertung an über 6 Monate und auf jede Person übertragbar. Die Entwertung erfolgt durch den Fahrer oder Schaffner.
3. Unentgeltliche Beförderung
Kinder bis zur Einschulung (maximal bis 7 Jahre) werden unentgeltlich befördert. Die Begleiter von Kindern und Kindergruppen haben eine Fahrkarte gemäß gültigem Tarif zu lösen.
Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten ist ein Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke. Begleiter von Schwerbehinderten fahren frei, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht. Alternativ oder zusätzlich zu einer Begleitperson kann auch ein Begleithund unentgeltlich mitgenommen werden.
Bedienstete in Uniform der Bundes- und Landespolizei (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) werden unentgeltlich befördert. Deren Diensthunde werden unentgeltlich mitgenommen.
4. Mitnahme von Sachen und Tieren
Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte sind berechtigt, jeweils
– 1 Kinderwagen oder
– 1 Paar Ski oder
– 1 Rodelschlitten oder
– 1 Gepäckstück (Handgepäck*) oder
– 1 kleines Tier im Behälter
kostenlos mitzunehmen. Für jedes weitere Gepäckstück ist eine Einzelfahrkarte Kind oder ein Abschnitt der 5-Fahrten-Karte Kind zu entwerten.
Für Hunde, die nicht im Behälter befördert werden, ist eine Einzelfahrkarte Kind oder ein Abschnitt der 5-Fahrten-Karte Kind zu entwerten. Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte können das Fahrrad in der Straßenbahn kostenlos mitnehmen, sofern es die Platzkapazitäten zulassen.
Kinderwagen, Fahrräder und Postzustellwagen können nur dann mitgenommen werden, wenn es die Beförderungskapazitäten zulassen.
* Als Handgepäck gelten leicht tragbare Gegenstände, die in ihrer Form und Größe und durch die Bauart der Fahrzeuge eine Unterbringung unter oder über dem Sitzplatz des Fahrgastes bzw. auf dessen Schoß ermöglichen
5. Sonderregelungen
5.1. Anerkennung von anderen Tarifen
5.1.1. MDV-Tarif
Die Tickets des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds MDV werden in der Naumburger Straßenbahn für die MDV-Zonen 556 und 255 anerkannt. Für diese Tickets gelten die Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV in der jeweils gültigen Fassung.
5.1.2. Länder-Tickets
Die Länder-Tickets Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen werden in der Naumburger Straßenbahn ebenfalls anerkannt. Dafür gelten die jeweils genehmigten Tarifbestimmungen.
5.1.3. Deutschlandticket
Das Deutschland-Ticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und wird auch von der Naumburger Straßenbahn GmbH anerkannt. Die dafür festgelegten Tarifbestimmungen sind von allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen des SPNV und des ÖPNV in Deutschland verbindlich anzuwenden.
5.2. Sondertarife
5.2.1. Fahrpreisermäßigungen
Für Linienfahrten und Sonderfahrten im Bedienungsgebiet der Naumburger Straßenbahn mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer und ggf. mit begrenztem Geltungsraum können Ermäßigungen gewährt werden, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit der Naumburger Straßenbahn GmbH nicht verschlechtert wird. Die Ermäßigungen betragen höchstens 50 Prozent der gültigen Fahrpreise. Für folgende Fahrten sind Ermäßigungen möglich:
– Gruppenfahrten
– Besucherverkehr zu Ausstellungen
– Schülerausflugs- oder Besichtigungsfahrten
– Fahrten im Freizeit- und Touristikverkehr sowie
– Fahrten zu Sonder- oder Großveranstaltungen.
Die Ermäßigungen und Verkaufsbedingungen werden von Fall zu Fall besonders bekannt gegeben. Mindestens eine Woche vor Fahrtantritt ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich
5.2.2. Kombi-Ticket
Wird mit Veranstaltern oder Beherbergungsstätten vereinbart, dass Eintrittskarten oder Gästeausweise zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen, gelten diese als Kombi-Ticket, wenn sie
– über eine fortlaufende Registriernummer verfügen,
– das NSB-Logo tragen,
– den Geltungsbereich und die Geltungsdauer sowie
– den Benutzungsberechtigten eindeutig ausweisen.
6. Gebühren und Entgelte
Bezug auf | Art | Preis in Euro |
und (8) (5) und (6) | Teil A. § 4 (3), (6) | Verhalten der Fahrgäste u.a.: bei Verunreinigung v. Fahrzeugen oder Betriebsanlagen – Reinigungskosten Verstoß gegen Rauchverbot Teil A §12 (2). (4). | Beförderung von Tieren: – Verstoß bei der Beförderung von Tieren | 15.00 |
Teil A, § 4 (11)| | Verhalten der Fahrgäste – Missbrauch Notbremse/ Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen | 15,00 |
Teil A, § 6 (13) | Beförderungsentgelte/ Fahrkarten – Bearbeitungsentgelt für Bescheinigungen, Fahrpreisbestätigungen | 5.00 |
und (6) | Teil A. § 9 (3). (5) | Erhöhtes Beförderungsentgelt – erhöhtes Beförderungsentgelt (nach PBefG/EVO) | 60,00 |
– reduziertes erhöhtes Beförderungsentgelt (nur bei persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarten) – zusätzliches Bearbeitungsentgelt ab Zahlungsaufforderung | 15,00 | |
Teil A, § 10 (5) | Erstattung von Beförderungsentgelt – Entgelt bei Erstattung von Beförderungsentgelt | 2.00 |
Der vergessene Teddy, das liegengelassene Handy, die herausgefallene Geldbörse…
Ob in unseren Bahnen etwas gefunden wurde, was Sie vermissen, erfahren Sie telefonisch unter:
Alle Fundsachen werden von uns erfasst und nach wenigen Werktagen ans Fundbüro der Stadt Naumburg übergeben.
Wenn Sie in unseren Fahrzeugen etwas finden sollten, bitten wir Sie, die Fundsache bei der Fahrerin bzw. dem Fahrer abzugeben.